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AGB

Fotografie, Maria Grote: HERAUSGEBER UND FÜR DEN INHALT VERANTWORTLICH:

Maria Grote, Foto-Mobil Am Lohfeld 31 83125 Eggstätt Telefon: +49 8056 26 99 99 8 E-Mail: info@maria-grote.de

 

INTERNET:

www.maria-grote.de
www.mariagrote.de

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart,
wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte,
gleich in welcher technischer Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder,
Still-Videos,elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

II. Urheberrecht

Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt,
sofern dies nicht ausdrücklich ander schriftlich vereinbart wurde. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken,
ist – sofern nichtaus drücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfacheNutzungsrecht übertragen,
eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
Der Besteller eines Bildes im Sinne vom Paragraphen 60 UrhG hat kein Recht,das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten,
wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf,
sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zuwerden. Eine Verletzung des
Rechts auf Namensnennung berechtigt denFotografen zum Schadensersatz. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen.
Eine Herausgabe deRoh-Daten an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.

 

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale Nebenkosten erhoben,
Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten ect. sind sofern nicht anders schriftlich vereinbart,
vom Auftraggeber zu tragen. Die Kosten für die Shootingzeit sind nach Auftragsausführung, also am Tag des Shooting zu zahlen,
die Kosten für die jeweiligen Lichtbilder nach der Auswahl derselben. Längerfristig vereinbarte Termine bedürfen zur Terminfreihaltung
einer Vorauszahlung von 30% des geschätzten Auftragswertes. Diese werden bei einem durch den Auftraggeber verschildeten Nichtzustandekommen des Vertrages einbehalten.
Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig)
Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit
zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten
Lichtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen.

IV. Haftung

Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen,
haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzungwesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung
herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf wenn nichts anderes Vereinbart
wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet,
von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber
und bietet ihm die Daten zum Kauf an. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur
im Rahmen der Garantieleistungender Hersteller des Fotomaterials. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen,
Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

Nach der Grund.-bearbeitung stellt der Fotograf dem Auftraggeber eine passwortgeschützte Online-Galerie für 14 Tage zur Verfügung,
in der der Auftraggeber sich die Bilder seiner Wahl aussuchen kann. Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Lichtbilder
durch den fotografen fertig bearbeitet und dem Auftraggeber noch einmal vorgelegt. Gibt der Auftraggeber seine Zustimmung,
ist dierestliche Zahlung zu leisten. Der Fotograf verpflichtet sich, die Lichtbilder in einer Frist von 4 Wochen fertiggestellt zu haben.
Wird die für die Durchführung des Shooting vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten,
so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart,
erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist,
dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung aus welchem Grund auch immer, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno
ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 30% Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %, ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme,
auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen wie z. B. Studioräume, Visagisten usw. werden zusätzlich berechnet,
unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen.

VII. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene
Informationen vertraulich zubehandeln. VIII. Digitale Fotografie

Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung,
wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

IX. Bildbearbeitung

Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital,
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen, Ausnahme ist die Verwendung der Lichtbilder für digitales Scrapbooking.
Hierbei ist jedoch bei jedweder Veröffentlichung Name und Link des Fotografen anzugeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet,
Lichtbilder des Fotografen im Internet ausschließlich in der mitgelieferten, internetfreundlichen Variante mit dezentem Wasserzeichen des Fotografen zu publizieren,
inbesondere bezieht sich diese Regelung auf social Networks wie Facebook, private oder öffentliche Foren, etc. Der Auftraggeber ist verpflichtet,
diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen,
insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe,erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. Der Auftraggeber versichert,
dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stelle den Fotografen
von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

X. Nutzung und Verbreitung

Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und inIntranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven,
die nichtnur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, aufDiskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern
ist nur aufgrund einerbesonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggebergestattet. Die Weitergabe digitalisierter
Lichtbilder imInternet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zuröffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft-oder Hardcopies
geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichenZustimmung des Fotografen. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wegehergestellt hat,
bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung desFotografen. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben,
wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt,
ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt,
dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung desFotografen verändert werden. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber;
die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftraggeberbestimmen.

XI. Lieferzeiten und Reklamationen

Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben,
so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten. Lieferfristüberschreitung verursacht durch höhere Gewalt,
Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc., begründet keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag
sowie direkten oder indirekten Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Liefervertrages. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Sämtliche Arbeiten werden von uns mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen
bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich.
Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt

XII. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen,
wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen,
so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart. XIII. Salvatorische Klausel

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden,
sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
“Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischer Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
(Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos,elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

 

II. Urheberrecht

 

Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt,
sofern dies nicht ausdrücklich ander schriftlich vereinbart wurde. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken,
ist – sofern nichtaus drücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfacheNutzungsrecht übertragen,
eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
Der Besteller eines Bildes im Sinne vom Paragraphen 60 UrhG hat kein Recht,das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten,
wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen,
als Urheber des Lichtbildes genannt zuwerden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt denFotografen zum Schadensersatz. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen.
Eine Herausgabe deRoh-Daten an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

 

Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale Nebenkosten erhoben, Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten,
Labor- und Studiomieten ect. sind sofern nicht anders schriftlich vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Aufgrund $ 19 UStG werden auf unserer Preise
keine Mehrwertsteuer erhoben (Kleinunternehmerregelung). Die Kosten für die Shootingzeit sind nach Auftragsausführung, also am Tag des Shooting zu zahlen,
die Kosten für die jeweiligen Lichtbilder nach der Auswahl derselben. Längerfristig vereinbarte Termine bedürfen zur Terminfreihaltung
einer Vorauszahlung von 30% des geschätzten Auftragswertes. Diese werden bei einem durch den Auftraggeber verschildeten Nichtzustandekommen des Vertrages einbehalten.
Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig)
Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung
zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen.

 

IV. Haftung

 

Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine
Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
sowie aus der Verletzungwesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben.
Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf wenn nichts anderes Vereinbart wurde –
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte
Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber und bietet ihm die Daten zum Kauf an.
Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungender Hersteller des Fotomaterials.
Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

 

V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

 

Nach der Grund.-bearbeitung stellt der Fotograf dem Auftraggeber eine passwortgeschützte Online-Galerie für 14 Tage zur Verfügung,
in der der Auftraggeber sich die Bilder seiner Wahl aussuchen kann. Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Lichtbilder durch den fotografen
fertig bearbeitet und dem Auftraggeber noch einmal vorgelegt. Gibt der Auftraggeber seine Zustimmung, ist dierestliche Zahlung zu leisten. Der Fotograf verpflichtet sich,
die Lichtbilder in einer Frist von 4 Wochen fertiggestellt zu haben. Wird die für die Durchführung des Shooting vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat,
wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart,
erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Storniert der Auftraggeber
die Fotografenbuchung aus welchem Grund auch immer, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung:
30% Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %, ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.
Kosten für Zusatzbestellungen wie z. B. Studioräume, Visagisten usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen.

 

VII. Datenschutz

 

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen
des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln. VIII. Digitale Fotografie

Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

 

IX. Bildbearbeitung

 

Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital,
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen, Ausnahme ist die Verwendung der Lichtbilder für digitales Scrapbooking.
Hierbei ist jedoch bei jedweder Veröffentlichung Name und Link des Fotografen anzugeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet,
Lichtbilder des Fotografen im Internet ausschließlich in der mitgelieferten, internetfreundlichen Variante mit dezentem Wasserzeichen des Fotografen zu publizieren,
insbesondere bezieht sich diese Regelung auf social Networks wie Facebook, private oder öffentliche Foren, etc. Der Auftraggeber ist verpflichtet,
diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen,
insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. Der Auftraggeber versichert,
dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt.
Er stelle den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

 

X. Nutzung und Verbreitung

 

Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet , in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind,
aufDiskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggebergestattet.
Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft-oder Hardcopies
geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichenZustimmung des Fotografen. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat,
bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung desFotografen. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben,
wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt,
ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt,
dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung desFotografen verändert werden. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber;
die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftraggeberbestimmen..

 

XI. Lieferzeiten und Reklamationen

 

Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung
sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten. Lieferfristüberschreitung verursacht durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen,
von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc., begründet keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag sowie direkten oder indirekten
Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Liefervertrages. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Sämtliche Arbeiten werden von uns mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben.
Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich.
Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt

 

 

XII. Schlussbestimmungen

 

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist.
Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen,
so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart. XIII. Salvatorische Klausel

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam.
Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt. und organisatorische Möglichkeiten so gespeichert, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind.
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PHOTOGRAPHER

  

Fotografie, Maria Grote

Baby, Babybauch, Kinder und Familien

  





 

© Maria Grote | Fotografie

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